Advokatur

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf im eigenen Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Er ist an das Anwaltsgeheiminis gebunden. Die mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Wir können Ihnen deshalb eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Unsere Tätigkeiten als Anwälte stützen sich einerseits auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) ab. Dieses regelt, wer als Anwältin oder Anwalt in der gesamten Schweiz tätig sein darf. Gleichzeitig legt es einheitliche berufliche Pflichten fest, welche für die Berufsausübung in der ganzen Schweiz gelten. Anderseits richtet sich unser Arbeit im Kanton Bern nach dem Kantonalen Anwaltsgesetz (KAG).

Der Anwalt vertritt Sie im Prozessfall vor Gericht. Die prozessuale Vertretung von Klientinnen und Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten.

Neben der Vertretung vor Gerichten und Behörden sind Anwälte aber vor allem qualifizierte Berater in allen Fragen des Rechts. Sie beraten Private, Unternehmen und auch Behörden. Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug eines Anwalts zur vorausschauenden Klärung von Rechtsfragen und zur Vermeidung von Konflikten kann Ärger vermeiden und Kosten sparen

Nachfolgend finden Sie unsere hauptsächlichen anwaltlichen Dienstleistungen aufgegliedert nach Rechtsgebieten.

Ehe- und Familienrecht

  • Trennungen
  • Scheidungen
  • Kindsrecht (Sorgerecht)
  • Vaterschaftsrecht

Erbrecht

  • Erbschaftsklagen
  • Ungültigkeitsklagen
  • Herabsetzungsklagen
  • Erbteilungsklagen

Sachrecht

  • Nachbarrecht
  • Eigentum und Besitz
  • Bauhandwerkerpfandrechte

Privates Vertragsrecht

  • Kaufvertragsrecht
  • Mietrecht (Kündigungen, Mieterstreckungen, Mietverträge usw.)
  • Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitsverträge usw.)
  • Werkvertragsrecht
  • Auftragsrecht
  • Gesellschaftsrech

Baurecht und öffentliches Recht

  • Baueinsprachen und Rechtsverwahrungen
  • Baubeschwerden
  • allg. Verwaltungsbeschwerden
  • Steuereinsprachen und -beschwerden

Schuldbetreibung und Konkurs

  • Betreibungsbegehren
  • Pfändungsbegehren
  • Konkursbegehren
  • Rechtsöffnungsverfahren
  • Arrestverfahren
  • Inkasso von Forderungen aller Art

Kosten (Anwaltshonorar)

Wir führen mit unseren Klienten in der Regel vor Übernahme eines Geschäfts ein kurzes Mandatsannahmegespräch durch. Dieses dient dazu, die gegenseitig notwendige Vertrauensbasis zu legen und allfällige Interessenkollisionen auszuschliessen. Nehmen wir den Auftrag an, sind wir verpflichtet, Sie nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten aufklären, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden Barauslagen wie Porti, Telefon- oder Recherchekosten sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.

Wir schliessen sodann in der Regel einen Mandatsvertrag mit Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Vereinbart wird entweder ein Streitwerttarif oder ein Zeittarif nach einem Stundenansatz. Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, die damit verbundene Verantwortung, die Dringlichkeit des Geschäfts, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interessen- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung.

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