Notariat

Der Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Wir können Ihnen deshalb eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Wir beraten Sie in sämtlichen juristischen Fragen kompetent, rasch und gewissenhaft. Der Notar ist quasi Ihr Rechtsberater in allen Lebenslagen. Wir arbeiten insbesondere eng mit Banken, Versicherungen, Treuhändern, Architekten, Geometern, Steuerexperten und Behörden (wie Grundbuchämtern, Handelsregisteramt, Steuerverwaltung, etc.) zusammen.

Nachfolgend finden Sie unsere notariellen Dienstleistungen aufgegliedert nach Sachgebieten.

Grundstücksgeschäfte

  • Kaufverträge
  • Kauf- und Werkverträge
  • Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft, Schenkungsverträge
  • Schuldbrieferrichtungen
  • Parzellierungen
  • Begründung von Stockwerkeigentum
  • Dienstbarkeitsverträge

Ehe, Konkubinat und Partnerschaften

  • Eheverträge
  • Konkubinats- und Partnerschaftsverträge
  • Vorsorgeaufträge

Todesfälle

  • Erbverträge
  • Testamente
  • Nachlassplanung
  • Nachlassinventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare)
  • Nachlassverwaltung, Willensvollstreckung
  • Erbteilungen

Dienstleistungen für Unternehmen

  • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen usw.)
  • Erweiterung von Gesellschaften (Kapitalerhöhungen, Aktienkaufverträge usw.)
  • Umstrukturierung von Gesellschaften (Fusionen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen, Spaltungen)
  • Schaffung von Gesellschaftsstrukturen (Statuten, Organisationsreglement, Aktionärbindungsverträge usw.)
  • Auflösung von Gesellschaften
  • Steuerberatung zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen

Weitere Dienstleistungen

  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und Einholen von Steuerrulings (direkte Steuern, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern,exklusiv MWSt)
  • Beglaubigungen
  • Bürgschaften
  • Darlehensverträge
  • Bäuerliches Bodenrecht
  • Lex Friedrich (Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland)

Kosten (Gebühren und Honorare)

Die Gebühren für öffentliche Beurkundungen sind gesetzlich festgelegt. Der dafür in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; gültig seit 1. Juli 2006) geregelte Tarif garantiert, dass Kunde für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat. Unterschieden wird dabei in einen gestaffelten Rahmentarif für Geschäfte mit Vertragswert und einen Rahmentarif für Geschäfte ohne Vertragswert. Für unsere weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar).

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern sowie die Eintragungskosten für das Grundbuch und das Handelsregister bei unseren Klienten mittels entsprechenden Kostenvorschussrechnungen einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Weiter sind wir verpflichtet, unsere Kunden nach Eingang eines Auftrags über die mit dem Geschäft verbundenen, approximativen Kosten zu orientieren. Dies geschieht in der Regel durch Zustellung einer schriftlichen Kostenorientierung zusammen mit dem Versand der ersten Vertragsentwürfe. Bei übersichtlichen Verhältnissen und Geschäften mit klaren Vertragswerten können wir auf Wunsch auch vor Aufnahme der effektiven Arbeiten über die voraussichtlich anfallenden Kosten orientieren.

Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist: Gebühren nach GebVN, Honorar nach Arbeitsaufwand, Auslagen, Mehrwertsteuer, Zahlungsverkehr.

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