Eheverträge

Mit der Heirat gehen Ehepartner eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene gesetzliche Regelungen gelten. Die vermögensrechtliche Situation von Ehepartnern ist im Zivilgesetzbuch unter dem Titel „Güterrecht“ geregelt. Das Güterrecht kennt drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung. Diese Güterstände regeln die Vermögensverhältnisse der Ehegatten während bestehender Ehe und insbesondere bei der Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung. Mit einem Ehevertrag können Ehepartner den bestehenden Güterstand abändern oder zu einem anderen wechseln. Für die Erstellung eines Ehevertrags sind wir u. a. auf die folgenden Angaben angewiesen:

  • Personalien beider Ehegatten
  • Heiratsdatum
  • Personalien von gemeinsamen und nichtgemeinsamen Nachkommen
  • besteht bereits ein Ehevertrag
  • Vermögenswerte der Ehegatten bei Heirat
  • Während der Ehe bis heute erhaltene Erbschaften, Schenkungen, Erbvorempfänge
  • gemeinsames Vermögen, insbesondere Grundeigentum und Beteiligungen an Firmen
  • Finanzierung von Grundeigentum und Beteiligungen
  • an Nachkommen ausgerichtete Schenkungen, Erbvorempfänge
  • Vorsorgeguthaben der 3. Säule
  • Absichten und Ziele der Ehepartner (Meistbegünstigung, Weiternutzung Liegenschaft, etc.)
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