Gründung von Gesellschaften

Wer ein eigenes Geschäft führt oder aufbauen will, muss sich früher oder später mit dem Gesellschaftsrecht befassen. Es geht dabei um Fragen der Haftung, der Art der Zusammenarbeit, der Regelung von Nachfolgen und der steuerlichen Folgen. Nebst einem Einzelunternehmen, einer Kollektivgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Genossenschaft, einem Verein oder Stiftung können insbesondere Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet werden. In diesem Zusammenhang übernimmt der Notar von der Beratung der geeigneten Gesellschaftsform über die Abklärung der Zulässigkeit der gewünschten Firma bis zum rechtsgültigen Eintrag im Handelsregister sämtliche erforderlichen Dienstleistungsschritte für die Gesellschaftsgründer. Für die Erstellung einer Gründungsurkunde einer AG oder GmbH sind wir u. a. auf die folgenden Angaben angewiesen:

  • Personalien des Gründers bzw. der Gründer (natürliche oder juristische Personen)
  • Firma (Name) der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft
  • Höhe und Liberierung Gesellschaftskapital
  • Stückelung Gesellschaftskapital (Aktien bzw. Stammanteile)
  • Beschränkung Übertragbarkeit der Aktien/Stammanteile
  • Gründung mit Barmitteln und/oder mit Sacheinlagen und –übernahmen
  • Inhalt der Statuten
  • Kompetenzen der Generalversammlung/Gesellschafterversammlung
  • Wahl und Kompetenzen des Verwaltungsrats/
  • Kompetenzen der Geschäftsführung
  • Revisionsstelle: Verzicht oder nicht
  • Haftung für Schulden (Nachschusspflicht)
  • Steuerfolgen (Besteuerung von Gewinn und Kapital)
  • Notwendigkeit Aktionärbindungsvertrag
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