Praxisänderung Handänderungssteuern - Info 2

09.03.2019
Die per 3. Dezember 2018 angekündigte Praxisänderung zu den Handänderungssteuern ist bis auf weiteres sistiert.
Am 3. Dezember 2018 hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion informiert, dass die auf diesen Tag geplante Praxisänderung zu den Handänderungssteuern aufgrund anstehender politischer Entscheide bis mindestens Frühjahr 2019 sistiert wird und dass die bisherige Praxis der Grundbuchämter weiterhin gilt.

Konkret hat Grossrat Adrian Haas Ende November 2018 einen dringlichen Vorstoss eingereicht mit dem Ziel, dass der Gesetzgeber die nie gewollte, aber von einem einzelnen Grundbuchverwalter (entgegen der konstanten Praxis aller übrigen Grundbuchverwalter) durchgesetzte (und von den Rechtsmittelinstanzen geschützte) Praxisänderung auf Gesetzesstufe wieder zurückkorrigieren soll.

Die Abstimmung über diesen politischen Vorstoss findet voraussichtlich am 11. März 2019 statt. Wir gehen davon aus, dass die Sistierung der Praxisänderung weitergeführt wird, sofern der Grosse Rat des Kantons Bern die Motion "Haas" annehmen wird. Weitere Informationen folgen nach dem 11. März 2019.
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